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Die Gnadenquartalsregelung
Verstirbt ein Vertragsarzt, endet seine Zulassung. Ein Stillliegen seiner hinterlassenen Arztpraxis bis zur Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes liefe den Interessen seiner Erben und der Patientenversorgung zuwider. Ausgehend davon ermöglicht das Gnadenquartal den Erben die vorübergehende Fortführung der Arztpraxis. Lucas Reinert analysiert die Handhabung des Gnadenquartals in der Praxis und die bestehenden Regelungen unter Berücksichtigung der Historie, des Eigentumsgrundrechts sowie des sozialrechtlichen ...

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